Haushaltshilfe §38 SGB V
Das Leben mit Kindern ist bunt, intensiv – und manchmal auch herausfordernd. Besonders in besonderen Lebenslagen wie einer Schwangerschaft, direkt nach der Geburt oder bei Erkrankung eines Elternteils stoßen viele Familien an ihre Grenzen. Genau hier setzen unsere Leistungen an: Wir unterstützen Sie zuverlässig im Alltag, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre Gesundheit und Ihre Familie
Unsere Leistungen für Familien
Das Leben mit Kindern ist bunt, intensiv – und manchmal auch herausfordernd. Besonders in besonderen Lebenslagen wie einer Schwangerschaft, direkt nach der Geburt oder bei Erkrankung eines Elternteils stoßen viele Familien an ihre Grenzen. Genau hier setzen unsere Leistungen an: Wir unterstützen Sie zuverlässig im Alltag, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihre Gesundheit und Ihre Familie.
Was ist eine Haushaltshilfe nach §38 SGB V?
Der §38 des Sozialgesetzbuches V (SGB V) regelt die Übernahme von Haushaltshilfen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Wenn ein haushaltsführender Elternteil aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder stationärem Aufenthalt ausfällt, haben Familien Anspruch auf Unterstützung im Haushalt –vorausgesetzt, ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt im Haushalt.
Die Kostenübernahme erfolgt durch die Krankenkasse, wenn eine ärztliche Bescheinigung oder ein Attest vorliegt. Auch nach der Entbindung kann eine Haushaltshilfe verordnet werden – ganz ohne stationären Aufenthalt, z. B. bei körperlicher Erschöpfung oder bei Mehrlingsgeburten.
Wen unterstützen wir?
- Schwangere Frauen, die körperlich eingeschränkt sind oder unter Komplikationen leiden
- Mütter nach der Geburt, insbesondere bei Kaiserschnitt, Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten
- Alleinerziehende oder berufstätige Eltern, die kurzfristig Unterstützung benötigen
- Familien mit akutem Unterstützungsbedarf – etwa durch Krankheit, Klinikaufenthalte oder psychische Belastungen
- Eltern mit einem Kind mit Behinderung, die Entlastung im Alltag suchen
Unsere Leistungen im Bereich Haushaltshilfe:
Unsere Mitarbeitenden übernehmen für Sie:
- Reinigung der Wohnung
- Einkaufen und Essenszubereitung
- Waschen und Bügeln
- Kinderbetreuung (altersgerecht & empathisch)
- Unterstützung bei der Organisation des Alltags
- Begleitung zu Terminen (Arzt, Therapie, etc.)
Was zeichnet uns als Unternehmen aus?
Wir haben uns auf die pädagogische Betreuung von Kindern und Familien spezialisiert. Unsere Arbeit ist geprägt von Fachlichkeit, Herzenswärme und einem tiefen Verständnis für die individuellen Herausforderungen, denen Familien begegnen können.
Unsere Mitarbeiter*innen verfügen über Erfahrung im sozialen, pädagogischen und medizinischen Bereich und sind speziell geschult im Umgang mit sensiblen Familiensituationen.
Was uns besonders wichtig ist: Zuverlässigkeit, Respekt, Vertraulichkeit und echte Entlastung für die Familien, die uns vertrauen.
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?
Der erste Schritt ist ein ärztliches Attest oder eine Verordnung, z. B. durch den Hausarzt, Frauenarzt oder die Klinik.
Danach helfen wir Ihnen gerne bei:
- der Kontaktaufnahme mit Ihrer Krankenkasse
- dem Ausfüllen der notwendigen Unterlagen
- der Planung und Koordination des Einsatzes
Tipp: Die meisten Krankenkassen erkennen unsere Leistungen direkt an – sprechen Sie uns einfach an!
Kontaktieren Sie uns – Wir sind für Sie da!
Wenn Sie sich Unterstützung im Alltag wünschen oder nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben, dann melden Sie sich gerne bei uns.