Pflege- und Betreuungsleistungen für Familien: Ihre Entlastung mit professioneller Unterstützung

Als Familienunternehmen, das sich auf die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Erwachsenen mit Pflegebedarf spezialisiert hat, wissen wir, wie herausfordernd der Alltag mit pflegebedürftigen Angehörigen oder Kindern sein kann. Insbesondere wenn es um die Vereinbarkeit von Pflege, Beruf und persönlichem Leben geht, sind Entlastungsangebote von entscheidender Bedeutung.

Unser Service umfasst umfassende Pflege- und Betreuungsleistungen, die durch gesetzliche Leistungen wie die VerhinderungspflegeEntlastungsleistungen und Kurzzeitpflege unterstützt werden. Ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf diese Leistungen, die wir Ihnen im Folgenden genauer vorstellen möchten.

1- 39 SGB XI – Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Verhinderungspflege nach §39 SGB XI bietet pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, eine Auszeit zu nehmen, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Urlaub nicht in der Lage sind, die Pflege zu übernehmen. Das ist besonders wichtig für Familien, die eine intensive Betreuung benötigen und auf die Unterstützung von Angehörigen angewiesen sind.

2- Was bedeutet Verhinderungspflege?

  • Sie haben Anspruch auf bis zu 1.685  € pro Jahr für die Verhinderungspflege.
  • Ab Juli 2025  ein jährlichs Budegt aus Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in Höhe von max. 3539 EURO jährlich –  ( Quelle nachzuschlagen bei www.bva.bund.de)
  • Bis zu 42 Tage pro Jahr können Sie diese Leistungen in Anspruch nehmen, um sich selbst zu entlasten.
  • Unsere Fachkräfte übernehmen die Betreuung in Ihrer Abwesenheit – und das zu den gewünschten Zeiten.
  • Wir bieten stundenweise Betreuung an, die sich nach Ihren Bedürfnissen richtet.

3- Was ist die Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine Leistung, die es pflegebedürftigen Personen ermöglicht, vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause betreut zu werden. Diese Leistung kann sowohl in Verbindung mit Verhinderungspflege als auch allein in Anspruch genommen werden.

  • Kurzzeitpflege kann bis zu 8 Wochen im Jahr beansprucht werden.
  • Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Einrichtung zu finden oder kümmern uns um die Betreuung zu Hause.

1- 45a/b SGB XI – Entlastungsleistungen für Pflegebedürftige

Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige Anspruch auf monatlich 131  € Entlastungsbetrag gemäß §45a/b SGB XI. Dies ist ein Betrag, den Sie für unterstützende Leistungen im Alltag nutzen können. Wir bieten Ihnen hier eine breite Palette an Betreuungsdiensten, die durch die Pflegekasse übernommen werden.

2- Unsere Entlastungsleistungen umfassen:

  • Haushaltshilfe: Unterstützung im Haushalt, z.B. bei der Reinigung oder beim Einkaufen.
  • Betreuung und Begleitung: Wir übernehmen die Begleitung zu Arztterminen, Therapien oder Freizeitaktivitäten.
  • Individuelle Betreuung für Kinder und Erwachsene: Unsere Fachkräfte sind speziell in der pädagogischen Betreuung von Kindern und Familien geschult und bieten gezielte Unterstützung, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Besonders wichtig für uns: Wir sind auf die Bedürfnisse von Kindern und Familien spezialisiert, sodass unsere Betreuung sowohl für pflegebedürftige Kinder als auch für Erwachsene und Senioren gleichermaßen geeignet ist.

3- Die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen

Ab dem Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, bis zu 40% Ihrer Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen nach §45a umzuwandeln. Diese Option ist besonders nützlich für Familien, die zusätzliche Unterstützung im Bereich der Betreuung und Alltagsbewältigung benötigen. Sie können den Entlastungsbetrag auch in Kombination mit Pflegesachleistungen nutzen, um die tägliche Pflege und Betreuung zu erleichtern.

1- Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI

Für alle Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, ist die Pflegeberatung nach §37.3 erforderlich. Diese Beratung dient dazu, den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zu helfen, den Pflegebedarf zu überprüfen und zu gewährleisten, dass alle notwendigen Hilfsmaßnahmen bereitgestellt werden.

2- Unsere Pflegeberatung umfasst:

  • Unterstützung bei der Beantragung von Pflegeleistungen.
  • Hilfe bei der Auswahl von Pflege- und Betreuungsdiensten.
  • Beratung zur Optimierung der Pflege zu Hause.
  • Hilfestellung bei der Planung von Entlastungsmaßnahmen und der Nutzung von Zusatzleistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege.

Als pädagogisch geschulte Fachkräfte sind wir mit den speziellen Bedürfnissen von Kindern und Familien bestens vertraut und bieten eine empathische Beratung, die auf Ihre persönlichen Lebensumstände abgestimmt ist.