Pflegeleistungen - Änderungen

Jahr 2025
Pflegeleistungen 2025: Was ändert sich für Sie?

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es spannende Änderungen in der Pflegeversicherung, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine wichtige Unterstützung bieten sollen. Wir möchten Sie über die wesentlichen Neuerungen informieren und Ihnen dabei helfen, die besten Lösungen für Ihre Pflegebedürfnisse zu finden.

Zum Jahresbeginn wurden die Pflegegeld- und Pflegesachleistungen um 4,5 % erhöht. Das bedeutet, dass die Pflegebedürftigen mehr finanzielle Unterstützung erhalten, um die Pflege zu Hause noch besser und flexibler gestalten zu können. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Pflegegrad 2: Pflegegeld steigt von 332 € auf 347 € monatlich. Pflegesachleistungen steigen von 761 € auf 796 €.
  • Pflegegrad 3: Pflegegeld steigt von 573 € auf 599 € monatlich. Pflegesachleistungen steigen von 1.432 € auf 1.497 €.
  • Pflegegrad 4: Pflegegeld steigt von 765 € auf 800 € monatlich. Pflegesachleistungen steigen von 1.778 € auf 1.859 €.
  • Pflegegrad 5: Pflegegeld steigt von 947 € auf 990 € monatlich. Pflegesachleistungen steigen von 2.200 € auf 2.299 €.

Die Erhöhung der Pflegegeld- und Pflegesachleistungen soll die finanzielle Belastung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen verringern und die häusliche Pflege weiter stärken. Wenn Sie bereits Pflegeleistungen erhalten, wird sich der monatliche Betrag, den Sie oder Ihr Angehöriger erhalten, automatisch erhöhen.

Wir bieten Ihnen umfassende Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI, um Sie und Ihre Angehörigen bei der Auswahl und Beantragung der passenden Pflegeleistungen zu unterstützen. Diese Beratung ist kostenlos und hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen, welche Pflegeleistungen Sie benötigen, und wie Sie diese optimal nutzen können.

Für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 übernehmen die Pflegekassen die Kosten der Pflegeberatung und der entsprechenden Pflegeleistungen. Das bedeutet, dass Sie bei uns die volle Unterstützung erhalten, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.

Neben der Beratung bieten wir auch Unterstützung bei der Beantragung der Pflegeleistungen und helfen Ihnen . Wir sind ebenfalls Mitglied  bei Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe DBfk.  – https://www.dbfk.de/de/service/

Für alle Bundesbediensteten gibt es ebenfalls spezielle Regelungen zur Beihilfe bei Pflegeleistungen. Dies umfasst nicht nur die monatlichen Zahlungen für Pflegegeld, sondern auch Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln und Unterstützungsleistungen für die häusliche Pflege.

Unser Team ist darauf spezialisiert, Ihnen nicht nur mit den notwendigen Informationen zur Pflegeversicherung zu helfen, sondern auch mit konkreter Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen und der praktischen Organisation der Pflege. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Lösungen, die zu Ihrer Lebenssituation passen.

Fazit: Die Anpassungen der Pflegeleistungen bieten einen wesentlichen Vorteil für Pflegebedürftige, um die häusliche Pflege zu unterstützen. Wenn Sie mehr über die Änderungen erfahren möchten oder Unterstützung bei der Beantragung der Pflegeleistungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns noch heute – wir beraten Sie umfassend und helfen Ihnen, alle notwendigen Schritte zu unternehmen!

Wir freuen uns, Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Pflegebedürfnisse zur Seite zu stehen. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre Situation finden!

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